Konditionen Käufer

Online-Auktionsbedingungen Zangersheide Breeders Auction

  1. Z Online Auction wird organisiert von Stoeterij Zangersheide NV mit Geschäftssitz in Domein Zangersheide, B-3620 Lanaken.
     
  2. Die Teilnahme an dieser Auktion setzt die ausdrückliche und uneingeschränkte Kenntnis und Anerkennung dieser Auktionsbedingungen voraus.
     
  3. Stoeterij Zangersheide NV verkauft über ihre Website Pferde/Fohlen/Embryonen im Namen und auf Rechnung von Dritten. Stoeterij Zangersheide NV fungiert als Auktionator. Der Auktionsrat agiert als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer. Der Käufer muss sich über die Website www.breeders.zangersheide.auction registrieren, bevor er an der Z Online-Auktion teilnehmen kann.
     
  4. Der Käufer, der bieten möchte, muss sich über die Website www.breeders.zangersheide.auction in der vorgeschriebenen Weise auf der Auktionswebsite registrieren, bevor er an der Auktion teilnehmen kann. Diese Anmeldung gilt als bedingungslose Annahme der Versteigerungsbedingungen. Darüber hinaus erklärt der Käufer mit der Teilnahme an einer Auktion, dass er zur Vornahme von Rechtshandlungen befugt ist und erklärt, dass er berechtigt ist, einen Kaufvertrag über das betreffende Pferd/Fohlen/Embryo abzuschließen. Stoeterij Zangersheide NV behält sich das Recht vor, die Registrierung und die Teilnahme an einer Auktion zu verweigern oder diese jederzeit einseitig zu beenden. Auf erste Aufforderung der Stoeterij Zangersheide NV muss der Käufer einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen, andernfalls kann er nicht an der Auktion teilnehmen. Der Käufer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Informationen, die der Bieter der Stoeterij Zangersheide NV bei der Registrierung zur Verfügung stellt, vollständig, richtig und wahrheitsgemäß sind, und der Käufer garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gemachten Angaben. Sollten sich diese Informationen zu irgendeinem Zeitpunkt ändern, ist der Käufer verpflichtet, die Stoeterij Zangersheide NV unverzüglich über diese Änderung(en) zu informieren. Der vom Käufer für eine Auktion verwendete Benutzername und das Passwort sind streng persönlich und dürfen vom Käufer nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn der Käufer den Verdacht hat, dass eine andere Person sein Passwort kennt, muss er dies der Stoeterij Zangersheide NV unverzüglich mitteilen. Der Käufer haftet für alle Transaktionen, die bei einer Auktion stattfinden und die sich aus der Verwendung seines Passwortes und/oder Benutzernamens ergeben, und ist an diese gebunden, auch im Falle eines Missbrauchs, wenn der Käufer mit seinem Benutzernamen und Passwort unvorsichtig umgegangen ist.
     
  5. Dem Käufer ist bekannt und er erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sich die über die Website verfügbaren Dienste auf die technische Möglichkeit beschränken, die Auktion über das Internet zu verfolgen und als Bieter an der Auktion teilzunehmen. Stoeterij Zangersheide NV übernimmt keine Verantwortung für die Organisation und den Ablauf der Versteigerung über ihre Website (zum Beispiel und ohne Einschränkung: der Ausfall der Website während der Versteigerung oder die Verzögerung der Funktion der Website während der Versteigerung). Stoeterij Zangersheide NV unternimmt alle Anstrengungen, um ihre Systeme gegen Datenverlust und/oder jede Form von unrechtmäßiger Nutzung zu sichern und ergreift zu diesem Zweck geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Der Käufer ist verpflichtet, bei seinen Geschäften mit der Stoeterij Zangersheide NV den Computer und/oder jedes andere Gerät, das er für den Zugriff auf die Auktionswebsite verwendet, angemessen zu sichern und wie üblich gegen Viren oder andere unrechtmäßige Programme oder Dateien, die über das Internet verbreitet werden können, zu schützen.
     
  6. Die Pferde/Fohlen/Embryonen werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden.
     
  7. Der Verkauf wird nach belgischem Recht durch die Annahme des Gebots durch den Verkäufer und nach Zahlung des Abrechnungsbetrags, der die Mehrwertsteuer enthalten kann oder nicht, abgeschlossen.
     
  8. Der Verkauf wird nach belgischem Recht durch den Zuschlag des Verkäufers und nach Zahlung des Abrechnungsbetrages abgeschlossen.Gebote und Zahlungen werden in EURO geleistet.
     
  9. Wenn Sie ein Gebot abgeben, erklären Sie sich bereit, für das Pferd/Fohlen/Embryo zu bezahlen, wenn Sie der Höchstbietende sind. Es ist nicht möglich, Ihr Gebot zurückzuziehen.
     
  10. Der Verkäufer hat 48 Stunden Zeit, das Gebot anzunehmen oder ein Gegengebot abzugeben. Nach diesen 48 Stunden verfällt das Gebot.
     
  11. Mit dem Zuschlag des Verkäufers für ein Pferd/Fohlen/Embryo kommt ein verbindlicher Vertrag zustande, der den Käufer verpflichtet, die Transaktion tatsächlich durchzuführen. Mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtet sich der Bieter zur Zahlung des Abrechnungsbetrages. Die Abrechnung gegenüber dem Käufer wird wie folgt berechnet: der Verkaufspreis zuzüglich der ggf. anfallenden Mehrwertsteuer = Nettopreis, ist der Abrechnungsbetrag. Der private Käufer/Verbraucher hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Erstkäufer ist verpflichtet, der Stoeterij Zangersheide NV die mit dem Weiterverkauf verbundenen Kosten zu erstatten, mindestens jedoch die Differenz des Kaufpreises, die beim Weiterverkauf nicht realisiert wurde.
     
  12. Der Abrechnungsbetrag ist sofort nach Zuschlag fällig. Sobald der Verkäufer das Gebot akzeptiert hat, erhält der Käufer eine E-Mail mit dem Abrechnungsbetrag und den Daten des Verkäufers.
     
  13. Jegliche Haftung in Bezug auf die versteigerten Pferde/Fohlen/Embryonen geht 5 Tage nach  Zuschlag auf den Käufer über. Das Rechtsverhältnis kommt direkt zwischen Käufer und Verkäufer zustande, mit der Maßgabe, dass im Verhältnis zum Käufer der Verkäufer und nicht die Auktionsorganisation für eventuelle Mängel haftet, die die Pferde/Fohlen/Embryonen nach der Auktion aufweisen können.
     
  14. Das Eigentum an den Pferden/Fohlen/Embryonen geht zum Zeitpunkt der Zahlung des Abrechnungsbetrages durch den Käufer auf den Verkäufer über.
     
  15. Die Lieferung erfolgt erst, wenn der gesamte Abrechnungsbetrag auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist. Die Lieferung erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Verkäufer, in jedem Fall aber nach Zahlung des Abrechnungsbetrages. Wenn nicht anders zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart und  an Zangersheide mitgeteilt, wird das Pferd/Fohlen/Embryo auf Kosten des Käufers beim Verkäufer abgeholt.
     
  16. Weder der Verkäufer noch der Käufer können aus der Tatsache, dass die Auktionsorganisation die Pferde/Fohlen/Embryonen ausgewählt und auf ihren Wunsch hin einer tierärztlichen Untersuchung unterzogen hat, ein Recht ableiten.
     
  17. Die Angaben zu den Pferden/Fohlen/Embryonen sollen nur einen Eindruck von den Eigenschaften der Pferde/Fohlen/Embryonen vermitteln, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Übernahme einer Garantie. Bei der Beschreibung  des Versteigerungsobjektes auf ihrer Website ist die Stoeterij Zangersheide NV von den Informationen abhängig, die ein Verkäufer oder eine dritte Partei über das Versteigerunsobjekt liefert. Stoeterij Zangersheide NV haftet nicht für Druckfehler und/oder  Beschaffenheitsangaben im Auktionskatalog oder auf ihrer Website und im Online-Katalog.
     
  18. Im Falle des Exports muss der Käufer innerhalb von 3 Monaten ein gültiges Exportdokument vorlegen, andernfalls wird die zu zahlende Mehrwertsteuer weiter berechnet.
     
  19. Die Versteigerungskommission wird - für den Fall, dass es im Zusammenhang mit der Versteigerung zu einer Streitigkeit zwischen Verkäufer und Käufer kommt - alle Anstrengungen unternehmen, diese Streitigkeit zwischen ihnen durch Schlichtung beizulegen. Sollte eine der Parteien der Meinung sein, dass keine Lösung zustande gekommen ist, so ist ausschließlich das Gericht von Tongeren zuständig. Auf die Beziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist belgisches Recht anwendbar.
     
  20. Bei Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das Handelsgericht Antwerpen, Abteilung Tongeren, oder das Gericht erster Instanz von Limburg zuständig. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Auktion ergeben, und deren Folgen unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts. Das Handelsgericht Antwerpen, Departement Tongeren und das erstinstanzliche Gericht von Limburg, Departement Tongeren sind ausschließlich zuständig, um über eventuelle Streitigkeiten zu entscheiden.
     
  21. Im Falle eines Rechtsstreits ist nur der niederländische Text gültig. Die Übersetzung dieser Auktionsbedingungen in eine andere Sprache als Niederländisch  dient lediglich zur Information.